Peck & Graham Ferienpark GbR Ferienpark Süderstapel Alter Fährweg 1 25879 Stapel Telefon: +49 (0) 175 / 7693414 Email: info@ferienpark-suederstapel.de Internet: www.ferienpark-suederstapel.de
Vertragsbedingungen des Miet-/Beherbergungsvertrages 1. Abschluss des Vertrages Mit Ihrer Buchungsanfrage bieten Sie dem Vermieter Peck & Graham GbR/Ferienpark Süderstapel den Abschluss eines Mietvertrages an. Die Buchung kommt zustande, wenn die Reservierungsanmeldung von uns bestätigt wurde. Mit der Buchung bestätigen sie die Anerkennung dieser Bedingungen und der Campingordnung/Hausordnung. Es kommt kein Reisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten, auch bei den Sonderangeboten, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung. 2. Zahlung a) Camping 30% nach Erhalt der Bestätigung. Der Rest ist für den gesamten gebuchten Zeitraum bei Antritt Ihres Aufenthaltes im Voraus zu bezahlen. b) Mietobjekte Der Gesamtbetrag der Rechnungssumme ist bis 14 Tage vor Mietbeginn zu überweisen. Kurzfristige Buchungen sind sofort fällig. c) Verzug Die Zahlungstermine werden auf der Bestätigung ausgedruckt. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 3 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu. Der Mieter hat die Kosten gemäß 4 a und 4 b zu tragen. 3. Mietgesamtpreis Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Wir bestätigen sie schriftlich. Sie gilt als fest vereinbart. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht. Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist ausgeschlossen. 4. Rücktritt Vor Beginn des gebuchten Termins können Sie, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern Sie als Mieter uns dies in Schriftform mit Unterschrift mitteilen. Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, auch wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. a) Camping Im Falle eines Rücktritts werden folgende Kostenpauschalen einbehalten: - bis zum 14. Tag vor Anreise 0 % - ab dem 13. Tag bis zum 3. Tag vor Anreise 30 % - danach, bzw. bei Nichtanreise 100 % Standplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 10.00 Uhr nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, ebenso Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. b) Mietobjekte Im Falle eines Rücktritts werden folgende prozentuale Anteile der Mietsumme als Kostenpauschalen einbehalten: - bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 0 % - ab dem 13. Tag bis zum 2. Tag vor Mietbeginn 80 % - danach, bzw. bei Nichtanreise 100 % Falls das Objekt bei kurzfristiger Nichtinanspruchnahme oder Teil-Nichtinanspruchnahme zu den gleichen Bedingungen weitervermietet werden kann, hat der Mieter eine angemessene Mehraufwandspauschale von 15 % des anteiligen Mietpreises, min. jedoch 30,-€ zu tragen. 5. Sonderbedingungen a) Camping Um die Grasnarbe zu schonen, ist es nicht erlaubt, das Vorzelt mit einer nichtatmungsfähigen Folie/Teppich auszulegen. Die Nutzung von Elektrogrill, Stromheizung und Klimaanlage ist nicht erlaubt. Wir behalten uns vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben, um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstandes von 3 Metern zu gewährleisten. b) Mietobjekte Die Belegung darf nur entsprechend der genannten Personenzahl in der Bestätigung erfolgen. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet, sich alle entstandenen Schäden – auch unverschuldete – unverzüglich dem Besitzer anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Bei Übernahme des Mietobjektes ist binnen des 1. Tages vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf evtl. vorhandene Schäden zu überprüfen und diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Schäden, die danach auftreten, werden dem Mieter angerechnet. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt besenrein zu übergeben (Geschirr usw. gespült und weggeräumt, Kühlschrank abgetaut, Müll zur Müllsammelstelle gebracht). 6. Anreise und Abfahrt a) Camping Der gebuchte Standplatz steht am Anreisetag ab 13.30 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 11.30 Uhr übergeben werden. Bei späterer Abreise sind wir als Vermieter berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste den Standplatz ab 13.30 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt. Sollte der gebuchte Standplatz doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 19.00 Uhr ein. Ist eine Behebung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, stellt der Vermieter einen Ersatzplatz mind. in der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. b) Mietobjekte Das gebuchte Objekt steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 10.00 Uhr übergeben werden. Bei späterer Abreise sind wir als Vermieter berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste das Mietobjekt ab 15.00 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt. Sollte das gebuchte Mietobjekt doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 19.00 Uhr ein. Ist eine Behebung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, stellt der Vermieter ein Ersatzobjekt mind. in der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 7. Platzordnung Der Mieter sowie seine Mitreisenden haben die aushängende Platzordnung zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Ruhezeiten zwischen 22.00 – 7.00 Uhr. In den Ruhezeiten ist die Ruhe ausnahmslos einzuhalten. Das Befahren ist nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt und kann bei Nichtbeachten zum Fahrverbot führen. 8. Außerordentlicher Rücktritt und Kündigung Bei groben Verstößen gegen die Platzordnung ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls -„Höhere Gewalt“ oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. Zur Person des Kunden, erfolgen; - Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist. 9. Hunde/Haustiere Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist in den mit „Hund willkommen“ gekennzeichneten Unterkünften gestattet, bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund nicht die Sitz- u. Schlafmöbel benutzt. Wir bitten darum Hunde auf dem Gelände an der Leine zu führen und Hinterlassenschaften unaufgefordert zu beseitigen. In den Freilaufzonen bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und kurze vorherige Absprache, damit es nicht zu unnötigen Reibereien kommt. Mitgebrachte Hunde müssen geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein, bitte Impfpass mitbringen, wir kontrollieren stichprobenartig. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schleswig/Holstein. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. 11. Mindestaufenthalt a) Camping In der Hauptsaison ist der Mindestaufenthalt 3 Nächte, in der Nebensaison 2 Nächte. Kürzere Aufenthalte können bei Verfügbarkeit kurzfristig gebucht werden. b) Mietobjekte In der Hauptsaison ist der Mindestaufenthalt 5 Nächte, in der Nebensaison 3 Nächte. Kürzere Aufenthalte können bei Verfügbarkeit kurzfristig gebucht werden. Buchungen mit nur 2 Tagen Aufenthalt unterliegen einem Kurzreise-Zuschlag von 45 Euro, bei 3 Übernachtungen verringert sich der Kurzreise-Zuschlag auf 30 Euro. 12. Irrtumsvorbehalt Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z. B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
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